Datenschutzerklärung – Rechte geltend machen

 

Wie kann ich meine Rechte geltend machen ?

Damit Ihre Daten nicht in falsche Hände geraten oder jemand gegen Ihren Willen Ihre Daten löschen kann, müssen wir bei jeder Anfrage Ihre Identität prüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Zweifelsfällen weitere Angaben zu Ihrer Identität verlangen. Dies dient auch Ihrem Schutz, um nur Berechtigten den Zugriff zu Ihren Daten zu geben.

Wie kann ich den Antrag einbringen?

Egal, welches Recht Sie geltend machen möchten, Sie können Ihren Antrag in jedem Fall auf 2 Arten an uns senden:

  • per Brief, bitte eigenhändig unterschrieben und mit Ausweiskopie an die IRV senden (Impressum) oder
  • persönlich bei uns oder bei einem unserer Partner

Bitte verfassen Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich – so können wir es rasch bearbeiten.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet ist?

Wir werden Ihnen unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags, die entsprechenden Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung stellen.
Die Frist kann um weitere 2 Monate verlängert werden, wenn das aufgrund der Komplexität und der Anzahl der Anträge erforderlich ist. Wir informieren Sie aber jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags über eine mögliche Fristverlängerung und die Gründe dafür.

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Datensicherheit ist Vertrauenssache – E-Mails sind aber leider nicht immer vertrauenswürdig.
E-Mails sind von der Sicherheit eher mit einer Postkarte als mit einem Brief vergleichbar.
Da wir Ihre Daten nicht auf einer Postkarte schicken möchten, werden wir Ihnen die Auskunft per Post zukommen lassen.

Was sollte ich beim Recht auf Datenübertragbarkeit beachten?

Wir möchten dies nur in seltenen Notfällen tun:

  • bitte denken Sie daran, dass Ihre Daten auch personenbezogene Daten anderer Personen enthalten können.
  • damit wir das tun dürfen, müssten Sie uns von unserer Geheimhaltungsverpflichtung entbinden. Dies geht nur mit einem Notariatsakt !
  • wenn Sie nicht zu uns kommen können, müssen Sie uns Ihre Identität beweisen, also wieder ein Notariatsakt

Bitte wenden Sie sich vorab an uns, wenn Sie Ihre Daten an Dritte übertragen möchten, damit wir alle Details klären können.

Kostet es mich etwas, wenn ich meine Rechte geltend mache?

Nein, die Anträge werden unentgeltlich erledigt. Ausnahmen:

  • Nur, wenn die Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv gestellt werden, sind wir berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Damit werden die Verwaltungskosten für die Mitteilung, Weigerung oder Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt.
  • Wenn Sie aufgrund der notwendigen Notariatsakte (Datenübertragbarkeit) Kosten haben.

Gibt es Beschwerdemöglichkeiten?

Bei allen Beschwerden, Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz steht Ihnen gern unser Datenschutz-Mitarbeiter zur Verfügung.
Wenn Sie keine rechtzeitige Antwort auf einen Antrag erhalten, Sie sich in Ihrem Recht auf Datenschutz verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihrem Antrag nicht gesetzmäßig nachgekommen sind, können Sie auch Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.
Darüber hinaus hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen § 1 oder Artikel 2 1. Hauptstück des DSG 2018 ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeitende nach Artikel 82 DSGVO. Im Einzelnen gelten dafür die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.
Bitte beachten Sie, dass für Schadenersatzansprüche nicht die Österreichische Datenschutzbehörde zuständig ist, sondern das in bürgerlichen Rechtssachen betraute, lokale Landesgericht Ihres Sprengels. Anträge und Klagen können aber auch bei dem Landesgericht erhoben werden, in dessen Sprengel der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder eine Niederlassung hat.
Welches Gericht zuständig ist, finden Sie hier: https://www.justiz.gv.at/

Sie haben Fragen dazu ? Die wird Ihnen gerne unser Obmann beantworten !